a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Vorinstanz habe ihre Beweisanträge, die sie im vorinstanzlichen Verfahren vorgebracht hätten, nicht geprüft bzw. mangels Fachkenntnis in der Funktechnik gar nicht prüfen können. Vielmehr habe sich die Vorinstanz auf Amtsberichte der Fachstelle Immissionsschutz verlassen, welche befangen sei.19 b) Die Beschwerdegegnerin weist darauf hin, dass die Vorinstanz all jene Amts- und Fachberichte eingeholt habe, die notwendig seien, damit diese auf Basis eines umfassend abgeklärten Sachverhalts über das Baugesuch befinden konnte. Dass sich die Vorinstanz als entscheidende Behörde unter anderem auf den Fachbericht der Fachstelle für nichtionisierende