Auch die Gemeinde verzichtete mit Eingabe vom 27. April 2020 auf die Eingabe einer Vernehmlassung und verweist auf ihre Stellungnahme bzw. Amtsberichte im vorinstanzlichen Verfahren. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE führt in ihrer Stellungnahme vom 17. April 2020 aus, dass die Beurteilung der geplanten Mobilfunk-Basisstation ergeben habe, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV8 vollständig erfülle und damit bewilligungsfähig sei. Zusammenfassend ergäben sich für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung keine neuen Erkenntnisse, die eine andere Beurteilung der Sachlage nach dem Fachbericht vom 7. August 2019 erfordern würde.