3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt dem AUE, Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtete mit Eingabe vom 21. April 2020 und unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung. Auch die Gemeinde verzichtete mit Eingabe vom 27. April 2020 auf die Eingabe einer Vernehmlassung und verweist auf ihre Stellungnahme bzw. Amtsberichte im vorinstanzlichen Verfahren.