In der Sache kritisieren die Beschwerdeführenden, dass das Vorhaben nicht bewilligungsfähig sei, da die Antennendiagramme falsch seien.5 Auch seien die Sendeleistungen der adaptiven Antennen des Typs «Air 6488B42D» falsch deklariert worden und die 5G-Strahlung nicht messbar.6 Weiter rügen sie, es fehle ein Sicherheitssystem; die bestehenden Qualitätssicherungssysteme (sog. QS- Systeme) seien nutzlos. Schliesslich machen sie eine gesundheitliche Gefährdung durch die Anlage und eine Wertverminderung der Liegenschaften geltend.