2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. April 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 2. März 2020 oder eventualiter die Rückweisung "unter Zuhilfenahme von externen funktechnisch und medizinisch versierten Fachpersonen". In formeller Hinsicht machen sie zum einen "fehlende Fachkompetenz" auf dem Gebiet nichtionisierender Strahlung sowie unterlassene Sachverhaltsabklärung durch die Vorinstanz geltend.