1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 8. Juli 2019 bei der Gemeinde Biglen ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit "Mast, Antennen und technischer Einrichtung" auf Parzelle Biglen Grundbuchblatt Nr. B.________ (BR E.________). Die Parzelle liegt im Perimeter der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 12 «F.________» vom 24. Juni 1993 in einer Zone für Sportund Freizeitanlagen.1 Die Mobilfunkanlage umfasst einen rund 20 m hohen Antennenmast mit den Antennengruppen 1 und 2 auf 16,25 bzw. 18,25 m Höhe. Ebenfalls vorgesehen sind auf 1 Überbauungsordnung (UeO) Nr. 12 «F.________», bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften,