1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Burgdorf vom 26. Februar 2020 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Burgdorf, Baudirektion, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern, OIK IV, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat