b) Nach Art. 7 RR werden Fremdreklamen nur an den von den Plakatierungsplänen bezeichneten Standorten für Plakatanschlagstellen bewilligt. Unbestritten ist auf dem Plakatierungsplan bei der Parzelle Nr. E.________ kein Standort für Fremdreklamen eingetragen. Selbst wenn bei der Tankstelle eine Plakatstelle für Fremdreklamen bestehen sollte, resultiert daraus kein Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht. Nach der Rechtsprechung geht der Grundsatz der Gesetzmässigkeit in der Regel vor. Zudem wären die restriktiven Voraussetzungen für eine Gleichbehandlung im Unrecht nicht erfüllt.