n) Zusammenfassend haben bewegte Bilder bzw. Bildwechsel am geplanten Standort ein Ablenkungspotential, das sowohl die Verkehrssicherheit auf der Strasse als auch die Sicherheit auf dem Tankstellenareal gefährden könnte. Die angefochtenen Auflagen, dass nur stehende Bilder dargestellt werden dürfen und der Bildwechsel nur nachts erfolgen darf, sind nicht willkürlich, sondern beruhen wie gezeigt auf sachlichen Gründen. Die Auflagen stehen im Dienst der Verkehrssicherheit und verhindern gesetzwidrige Auswirkungen des Vorhabens. Sie stellen das mildeste Mittel dar, denn ohne diese Auflagen wäre das Bauvorhaben als Gesamtes nicht bewilligungsfähig. Die Auflagen sind daher verhältnismässig.