l) Bei Bauvorhaben muss die Sicherheit, wozu auch die Verkehrssicherheit zählt, umfassend gewährleistet sein (vgl. Art. 21 BauG). Reklamen dürfen auch auf dem Tankstellenareal keinen Gefahrenzustand schaffen (vgl. Art. 5 RR). Der Digitalscreen soll links neben dem Ein- und Ausgang zum Tankstellenshop montiert werden. Gleichzeitig befindet er sich im Ausfahrtsbereich von den Zapfsäulen zur C.________strasse.18 Der OIK IV hielt fest, das Zusammentreffen von Digitialscreen, Ein- und Ausgang zum Laden und Ausfahrt könne als potentielle Gefahrenstelle identifiziert werden. Bei dynamischen Bildern würde dies noch verstärkt, da der Kundenstrom in und aus dem Shop gebremst würde.