Der OIK IV hielt fest, beim gewählten Standort gälten hohe Sicherheitsanforderungen, er sei daher für Werbung ungeeignet. In Fahrtrichtung Lyssach (Kirchberg) kreuze sich die Sichtlinie zum Digitalscreen mit dem Warteraum der Fussgänger und demjenigen der Velofahrer vor dem Übergang über die Kantonsstrasse. Die genannte Querung sei zugleich Schulweg und Verbindung zwischen den Quartieren, welche durch die Kantonsstrasse geteilt würden. Sämtliche Verkehrsteilnehmende müssten sich auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren und bräuchten die volle Aufmerksamkeit. Eine eher klein gewachsene Person könne da schnell einmal übersehen werden.