Gegenüber der Baubewilligungsbehörde liess sie sich nicht vernehmen. 1/11 BVD 110/2020/47 2. Mit Bauentscheid vom 26. Februar 2020 bewilligte die Gemeinde das Vorhaben mit Auflagen. In Ziffer 1.1 erklärte sie die Bedingungen des Fachberichts Strassenbaupolizei des TBA vom 2. Dezember 2019 als verbindlich. Diese lauten wie folgt: