1. Die Beschwerdeführerin reichte am 13. November 2019 bei der Gemeinde Burgdorf ein vom 22. Oktober 2019 datierendes Baugesuch ein für den Neubau eines wandmontierten Digitalscreen 65 Zoll beim Tankstellenshop an der C.________strasse (Kantonsstrasse). Die Tankstelle befindet sich beim Verkehrskreisel. Der Werbebildschirm soll bei der südöstlichen Gebäudeecke unmittelbar neben dem Ladeneingang montiert werden. Die Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. E.________ liegt in der Mischzone M3a. Gegen das Vorhaben gingen keine Einsprachen ein.