4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführerinnen 1 bis 4 die Parteikosten im Betrag von CHF 7511.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt A.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher M.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, per E-Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Sigriswil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), z.H. OLK-Gruppe Oberland, per E-Mail - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Abteilung Bauen, per E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat