1. Das Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerdeführenden 5 bis 7 wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen 1 bis 4 wird gutgeheissen. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 25. Februar 2020 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 28. Juni 2019 mit Projektänderung vom 7. September 2020 wird der Bauabschlag erteilt. 27 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21).