20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von CHF 500.– erhoben. Die Kosten der OLK (CHF 900.– für den Bericht vom 28. Oktober 2020 gemäss Schreiben vom 6. November 2020 und CHF 300.– für die Teilnahme am Augenschein gemäss Schreiben vom 9. März 2021) werden gestützt auf Art. 11 GebV zusätzlich erhoben. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit insgesamt CHF 4200.–. Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren in der Höhe von CHF 9045.75 hat in jedem Fall die Beschwerdegegnerin als Baugesuchstellerin zu tragen (Art. 52 Abs. 1 BewD).