Diese Einschätzung bezieht sich aber einzig auf das von der Beschwerdegegnerin geplante Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen und lässt ausser Acht, dass das Grundstück grundsätzlich auch mit einem anderen, insbesondere kleineren Gebäude bebaut werden könnte, das sich ohne Staffelung bzw. ohne Abweichung von den Proportionsvorschriften optimal in den Bestand bzw. ins Ortsbild einfügen würde. Im Übrigen beurteilt der Berner Heimatschutz die Proportionen der schlanken Einzelbaukörper ebenfalls als nicht ortstypisch.24 Dass die OLK und der Berner Heimatschutz die Proportionen des geplanten Mehrfamilienhauses nicht grundsätzlich kritisieren würden, wie dies die Beschwerdegegnerin in