Vielmehr ist die Bauherrschaft in einem solchen Fall verpflichtet, ihr Bauvorhaben zu verkleinern. Dass das geplante Mehrfamilienhaus mehr zur Siedlungsverdichtung nach Innen beitragen würde als ein kleineres Projekt, ändert nichts daran. Denn das Gebot der haushälterischen Bodennutzung ist ein allgemeiner Grundsatz, der immer angeführt werden kann und deshalb keinen Ausnahmegrund darstellt.16