Daran ändere auch die Aussage des Berner Heimatschutzes, wonach die Gliederung eine bessere Einfügung in den Bestand ermögliche, als dies mit einem geschlossenen Baukörper und einem First möglich wäre, nichts. So beziehe sich diese Aussage auf die Realisierung eines riesigen Projekts mit zehn Wohnungen. Das Projekt könnte aber auch in anderer, ortsbildverträglicherer Weise umgesetzt werden. Im Ortsbilderhaltungsgebiet bzw. Dorfkern von Sigriswil würden schliesslich erhöhte Anforderungen an die Ästhetik und die Eingliederung gestellt werden, weshalb vorliegend wirtschaftliche Interessen und die maximale Ausreizung der Bauvorschriften in den Hintergrund zu treten hätten.