Weiter würden öffentliche Interessen gegen die Erteilung einer Ausnahmebewilligung sprechen. So habe selbst der Berner Heimatschutz die geplante Gliederung als nicht ortstypisch qualifiziert. Nach Ansicht der Beschwerdeführenden handle es sich bei der beantragten Ausnahme sodann um eine gewichtige Abweichung von den geltenden Vorschriften und das Interesse, im Dorfkern die noch jungen Vorschriften zu den Gebäudeproportionen einzuhalten bzw. das Ortsbild nicht zu stören, überwiege. Daran ändere auch die Aussage des Berner Heimatschutzes, wonach die Gliederung eine bessere Einfügung in den Bestand ermögliche, als dies mit einem geschlossenen Baukörper und einem First möglich wäre, nichts.