Die Beschwerdeführenden haben in ihren Schlussbemerkungen vom 11. März 2021 nochmals die Erteilung des Bauabschlags beantragt. Gleichzeitig teilte ihr Rechtsvertreter mit, dass die Beschwerdeführenden 5 bis 7, aufgrund der Veräusserung ihrer Wohnung, als Parteien aus dem Verfahren ausscheiden würden. 7. Auf die Rechtsschriften, Vorakten und Fachberichte sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen