6. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2020 holte das Rechtsamt einen Fachbericht der OLK sowie einen Fachbericht des AGR, Abteilung Bauen, ein. Danach führte es im Beisein der Parteien und je einer Vertretung der Gemeinde sowie der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Ergebnis des Beweisverfahrens sowie zur Projektänderung zu äussern bzw. Schlussbemerkungen einzureichen. Die Vorinstanz hat mit Schreiben vom 18. Februar 2021 auf eine inhaltliche Stellungnahme zur Projektänderung verzichtet, da die Möglichkeit bestehe, dass ihr die Angelegenheit zur Neubeurteilung zurückgewiesen werde.