Das Rechtsamt bat die Verfahrensbeteiligten zur summarischen Einschätzung Stellung zu nehmen; die Beschwerdegegnerin wurde zudem gebeten, im Rahmen ihrer Stellungnahme mitzuteilen, ob sie an ihrem Bauvorhaben festhalte oder eine Überarbeitung beabsichtige. Mit Stellungnahme vom 13. Juli 2020 teilte die Beschwerdegegnerin dem Rechtsamt unter anderem mit, dass sie an ihrem Bauvorhaben festhalte. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191). 2 Baureglement der Einwohnergemeinde Sigriswil vom 5. Dezember 2016 (GBR), genehmigt durch das Amt für