3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 holte die Vorakten ein und gab dem Regierungsstatthalteramt, der Gemeinde und der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äussern. Mit Vernehmlassung vom 6. April 2020 beantragte das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Den gleichen Antrag stellte die Gemeinde mit Stellungnahme vom 30. April 2020. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 30. April 2020, die Beschwerde sei abzuweisen.