2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 26. März 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 25. Februar 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Baubewilligung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben erfülle nicht die Anforderungen an eine gute Gesamtwirkung und würde das qualitätsvolle Dorfbild äusserst negativ prägen. Das geplante Gebäude weise mindestens drei anstatt der zulässigen zwei Vollgeschosse auf.