2. Die Sache wird zur Neupublikation und Beurteilung der Projektänderung vom 22. April 2020 (mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 27. April 2020) im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Vorakten und der Projektänderungsplan vom 22. April 2020 (zweifach) gehen an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen.