Interessen zusätzlich betroffen, weshalb die Projektänderung nochmals publiziert werden muss. Eine Publikation ist auch deshalb angezeigt, weil sich der Kreis der von der Projektänderung berührten Dritten aufgrund der erwähnten Gründe und der relativ dichten Besiedlung in der Umgebung des Bauvorhabens nur schwerlich zu ermitteln wäre. Neben der Publikation der Projektänderung wird den Verfahrensbeteiligten (Beschwerdeführende und Gemeinde) die Möglichkeit einzuräumen sein, zu dieser Änderung Stellung zu nehmen.