Diese Farbgebung ergibt sich auch aus den von der Vorinstanz bewilligten Plänen (vgl. insb. Fassadenpläne) und der darauf enthaltenen Visualisierung der Überbauung, wobei die Fassaden allesamt in weisser Farbe und gewisse Betonelemente in grauer Farbe gehalten sind. Mit dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Plan mit dem Farbkonzept sieht die Beschwerdegegnerin für die Fassaden der sechs Mehrfamilienhäuser neu vier verschiedene Farbtöne im beigen Bereich mit grünen, gelben und grauen Nuancen vor (Häuser a und e: NCS 1515-Y20R, Haus b: NCS 3560-Y20R, Haus c: NCS 2020-G90Y und Häuser d und f: NCS 4020- Y40R).