Man habe jedoch auch Verständnis dafür, dass die Fassadenfarbe beim Erscheinungsbild und der optischen Wirkung der Überbauung eine Rolle spiele. Sie werde das Farbkonzept daher bis spätestens 8. Mai 2020 einreichen und dieses gleichzeitig als verbindlich anerkennen. Mit Eingabe vom 24. April 2020 reichte die Beschwerdegegnerin dieses Farbkonzept ein (Plan "fassaden haus a / b / c / d / e und f, farbkonzept" vom 22.April 2020, mit Stempel des Rechtsamts BVD vom 27. April 2020). Mit Eingabe vom 28. April 2020 beantragt das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese eingetreten werden kann. Von der Gemeinde ging innert Frist keine Stellungnahme ein.