2. Gegen den Entscheid vom 26. Februar 2020 reichten die Beschwerdeführenden am 25. März 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, es sei ein Farbkonzept für die Fassadenfarben als wesentlicher Teil der Erscheinung der Überbauung im Baugesuchsverfahren und vor Erteilung der Baubewilligung verbindlich festzulegen. Dabei bringen sie vor, gemäss Baugesuch seien alle Baukörper mit der gleichen, weissen Fassadenfarbe vorgesehen. Eine weisse Fassade sei nicht neutral, sondern durch ihre maximale Helligkeit sehr hart und auffällig.