Diese Zone ist daher nicht aufs Wohnen ausgelegt. Wie die Baupolizeibehörde in ihrem Bericht zu Recht ausführt, wirkt sich der Betrieb von zwei Salons im Vergleich mit üblicheren Gewerbebetrieben in der Industrie- und Gewerbezone in Bezug auf Personenverkehr, Lärm, Parkierung etc. nicht störender aus: Weder die Kundenfrequenz noch die Lärmintensität der Dienstleistung sind aussergewöhnlich. Einzig der Betrieb in der Nacht und an den Wochenenden unterscheidet dieses Gewerbe von anderen. Vereinzelt kann durch im Freien verweilende Kundschaft wie z.B. Raucher eine störende Geräuschkulisse entstehen.