Daher würden keine wartenden Kunden herumstehen und "Laufkundschaft" werde nur sporadisch bedient. Zu beachten sei, dass in der fraglichen Liegenschaft weitere Erotikbetriebe beheimatet seien. Sollten andere Betriebe Anlass für Lärmklagen oder anderweitige Immissionen gegeben haben, sei dies vorliegend nicht entscheidend. Bei Nachtruhestörungen könne selbstverständlich immer die Polizei gerufen werden, was sich wenn schon positiv auf die Quartiersicherheit auswirke. Die Beschwerdegegnerin führt zudem insbesondere aus, die zwei zur Verfügung stehenden Parkplätze würden vollends ausreichen.