f) Hinweise, wonach die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gegen eine ständige Praxis der Stadt Bern verstossen würde, liegen zudem nicht vor: Der von den Beschwerdeführenden eingereichte Zeitungsartikel mit dem Titel "Stadt Bern schafft schrittweise günstigen Wohnraum" erwähnt einzig, dass in einer neu erworbenen, renovierungsbedürftigen Liegenschaft an der J.________strasse geprüft werde, ob die Liegenschaft, welche heute zonenfremd von Sexarbeiterinnen genutzt werde, wieder der Wohnnutzung zugeführt werden könne.