bestehen, die Besitzstand geniessen. Im vorliegenden Fall ist zudem die bestehende Baustruktur nach wie vor rechtmässig. Es besteht damit keine Verpflichtung, die bestehende Baustruktur soweit umzubauen, dass sie erstmals einem Industrie- oder Produktionsbetrieb dienen könnte. Mit der Stadt Bern ist zudem davon auszugehen, dass kein Bedarf an zusätzlichen Wohnungen für zonenkonforme Betriebe besteht und in der IG nicht zonenkonforme Wohnungen nicht bestehen bleiben sollen, da sie sich schlecht mit den immissionsträchtigen Produktions- und Reparaturbetrieben vertragen.