Sie liege vielmehr darin begründet, dass die Zonenvorschriften in der IG alle Dienstleistungsnutzungen einschränkten, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einem Industrie- und Gewerbebetrieb stünden. Das Ziel sei dabei gewesen, Räumlichkeiten für produzierende und verarbeitende Betriebe zu erhalten und zu verhindern, dass diese durch Dienstleistungsbetriebe verdrängt würden. Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach traditionellen Produktions- und Verarbeitungsbetrieben habe die Stadt Bern vermehrt Ausnahmebewilligungen für Dienstleistungs- und Freizeitnutzungen erteilt, wenn die Räume nicht anderweitig genutzt werden könnten.