Die Stadt Bern führte in ihrem Bericht vom 14. Januar 2020 insbesondere aus, prostitutionsgewerbliche Betriebe seien in der Stadt Bern in erster Linie in der Dienstleistungszone zonenkonform. Dass sie in der IG nicht zonenkonform seien, liege nicht am Bestreben, diese Zone vor solchen Betrieben und Emissionen zu schützen. Sie liege vielmehr darin begründet, dass die Zonenvorschriften in der IG alle Dienstleistungsnutzungen einschränkten, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einem Industrie- und Gewerbebetrieb stünden.