Es sei unklar, ob die Wohnungen seinerzeit zonenkonform als betriebsnotwendig für einen Industrie- oder Gewerbebetrieb erstellt worden seien. Heute dienten sie jedenfalls keinem solchen Betrieb und, wie die Baupolizeibehörde der Stadt Bern ausführe, sei ein Bedarf auch nicht zu erwarten, da traditionelle Produktions- und Verarbeitungsbetriebe eher ab- als zunehmen. Mit dem Aufheben der grundsätzlich heute zonenfremden Wohnnutzung in der IG-Zone erfolge eine der Zone adäquate Änderung. Die Rechtswidrigkeit werde nicht verstärkt, weshalb fraglich sei, ob überhaupt eine Ausnahmebewilligung nötig sei.