3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es verlangte zudem den Nachweis, dass die Notarin G.________ berechtigt ist, für die Beschwerdeführenden 6-9 die eingereichte Anwaltsvollmacht zu unterzeichnen. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen