Mit Gesamtentscheid vom 17. Februar 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung zur Umnutzung der Wohnungen zum Führen eines Prostitutionsbetriebs nach PGG. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 19. März 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 17. Februar 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die Vorinstanz habe zu Unrecht eine Ausnahmebewilligung für eine nicht zonenkonforme Nutzung erteilt, der Betrieb verursache übermässige Immissionen und es seien nicht genügend Parkplätze vorhanden.