Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III. Die Stadt Bern überwies das Gesuch am 9. September 2019 zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland. Anfang Oktober 2019 reichte sie zudem das bei der Beschwerdegegnerin verlangte 1 Gesetz vom 7. Juni 2012 über das Prostitutionsgewerbe (PGG; BSG 935.90) 1/11 BVD 110/2020/43 Betriebskonzept nach. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.