1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 27. August 2019 bei der Stadt Bern mit Zustimmung des Baurechtsinhabers ein Baugesuch ein für die Umnutzung von zwei Wohnungen im Galgenfeld zu einem Prostitutionsbetrieb mit Betriebsbewilligung nach PGG1 auf der Parzelle Bern Kreis 4 Grundbuchblatt Nr. I.________, Baurecht Nr. A.________. Mit dem Baugesuch stellte sie zudem ein Ausnahmegesuch betreffend Zonenkonformität. Die Wohnungen befinden sich in einem Mehrfamilienhaus und werden – gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin – seit längerem für Prostitutionszwecke benutzt. Die Parzelle liegt in der Industrie- und Gewerbezone IG. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III.