c) Eingaben von Parteien müssen minimalen Formerfordernissen genügen. Wie streng diese zu handhaben sind, lässt sich nicht abstrakt bestimmen. Massgebend sind die konkreten Umstände. Das Ziel muss eine rasche und verlässliche Prüfung durch die Behörden sein, ohne den Zugang zum Recht für Privatpersonen unnötig zu erschweren. Die Anforderungen an Laieneingaben dürfen nicht zu hoch sein. Parteieingaben sind nach ihrem erkennbaren, wirklichen Sinn auszulegen.7