Februar 2020 bewilligte das Regierungsstatthalteramt das Bauvorhaben. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 19. März 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er macht geltend, er sei über die Projektänderung nicht informiert und seine Zustimmung sei nicht eingeholt worden. Da bezüglich der Übernahme der Privatleitung noch keine Klärung erfolgt sei, sehe er die eingereichte Rechtsverwahrung als Einsprache gegen das Bauvorhaben. Vorab stehe seine Privatleitung für die Realisierung des Bauvorhabens nicht zur Verfügung.