Sie bat das Regierungsstatthalteramt das Verfahren wieder aufzunehmen. Dieses liess das Bauvorhaben am 29. Mai und 6. Juni 2019 publizieren. Der Beschwerdeführer, Eigentümer der Parzelle Lauperswil Grundbuchblatt Nr. F.________, reichte am 17. Juni 2019 eine Rechtsverwahrung resp. ein Lastenausgleichsbegehren ein mit der Begründung, die geplante Leitung münde in seine private 1/5 BVD 110/2020/42