I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin übermittelte dem Regierungsstatthalteramt am 30. Januar 2019 ein Baugesuch für den Neubau einer Kanalisationsleitung und die Umnutzung der bestehenden Kleinkläranlage. Die Kanalisationsleitung soll insbesondere über die Parzellen Lauperswil Grundbuchblätter Nrn. B.________, G.________, F.________ führen. Die Parzellen liegen ausserhalb der Bauzone. Zusammen mit dem Baugesuch reichte die Beschwerdegegnerin Ausnahmegesuche für Bauten ausserhalb der Bauzone und für Bauen im Gewässerraum sowie die Erteilung der Durchleitungsrechte der betroffenen Grundeigentümer ein.