h) Vorliegend ist nicht geplant, an einem plakatfreien Standort eine neue Plakatstelle zu errichten. An der Fassade des Tankstellenladens befinden sich bereits mehrere Plakatträger des Formats B200 und B12; es handelt sich um einen bestehenden Plakatstandort. Daran ändert auch nichts, dass die bestehenden Reklamen unbeleuchtet sind und zwei verschiedene Plakatformate vorhanden sind. Diese Plakate werden vom Entscheid über den geplanten Digitalscreen nicht berührt; der Plakatstandort bleibt bestehen. Im Vordergrund steht deshalb nicht der Abstand zu den nächstgelegenen Plakatstellen.