4/9 BVD 110/2020/41 Plakatstellen entsprechen in dieser Berechnung aufgrund ihrer Wirkung auf den öffentlichen Raum dem Wert von zwei Plakatstellen. Die Überlagerung der vier Plakatierungspläne ergibt als Summe das Plakatierungspotential. Innerhalb der formatspezifischen, übergeordneten Kategorien B4, B200, B12 und GF hingegen sind die quantitativen Richtgrössen für die einzelnen Varianten austauschbar, aber nicht kumulierbar."