Gemäss Plakatierungsplan ist die I.________strasse für Plakatwerbung als "gut geeignet" bezeichnet und darf eine grössere Plakatdichte aufweisen. e) Wie oben erwähnt, müssen Reklamen unter anderem punkto Häufigkeit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen (Art. 3 Abs. 2 RR). Die zulässige Plakatdichte wird im Reklamereglement nicht näher definiert. Dazu halten die Richtlinien Folgendes fest:10 "Die Plakatierungspläne bezeichnen die grundsätzlich zulässigen Standorte für Plakatstellen aufgrund spezifischer Standortvoraussetzungen und auf der Grundlage einer differenzierten Analyse städtebaulicher, ortsbildgestalterischer und werbetechnischer Parameter.