1/9 BVD 110/2020/41 vom 17. Februar 2020 und Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Stadt Biel beantragt mit Stellungnahme vom 24. April 2020, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und der Bauentscheid zu bestätigen.