Die Vorinstanz teilte der Beschwerdeführerin mit, dass das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig sei, weil die zulässige Plakatdichte im betreffenden Strassenabschnitt schon erreicht sei. Die Beschwerdeführerin hielt am Vorhaben fest und verlangte einen anfechtbaren Entscheid. Mit Bauentscheid vom 17. Februar 2020 erteilte die Gemeinde Biel/Bienne dem Bauvorhaben den Bauabschlag ohne Bekanntmachung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 19. März 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids